Tel.: 0 800 - 39 37 46 4 / Mail: asbest@ewering.de

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Flexplatten - Bodenbeläge – Kleber – asbesthaltig entfernen mit dem Ewering Schleifverfahren
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Allgemeines zu Asbest

Allgemeines zum Thema Asbest - Was muss man wissen & was gilt es zu beachten

Bei Asbest handelt es sich um eine Gruppe aus natürlich vorkommenden, faserartigen Mineralstoffen, die über eine hohe Hitze- und Säurebeständigkeit verfügen.


Deshalb wurden sie vor einigen Jahrzehnten, insbesondere in den 1960er und 1970er Jahren, zur Verbesserung des Brandschutzes und der hohen Zugfestigkeit in diverse Bauteilen wie in Flex-Platten oder in Vinyl-Asbest-Platten deutschlandweit verbaut.


Chemisch gesehen gehört Asbest in de Gruppe der Silikate, dies lies sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten und wurde somit gerne verwendet.

Asbestbelasteter Kleber von Bodenplatten

Materialprobe eines Bodenbelages, der auf Asbest geprüft wird

Vinyl Asbest Bodenplatte aus den 70er Jahren

Laborauswertung einer Kleberanalyse bei der Asbest nachgewiesen wurde

Nein, bei festgebundenem Asbest besteht keine Gesundheitsgefährdung. Z.B. bei unbeschädigten Fußbodenbelägen besteht keine Gesundheitsgefährdung, diese Bodenbeläge müssen nicht zwangsläufig ausgebaut werden. Es dürfen allerdings keine Arbeiten an diesen Bodenbelägen ausgeführt werden. Beispielsweise dürfen keine Boden Stopper montiert werden. Arbeiten an belasteten Bodenbelägen oder die Entfernung dieser belasteten Bodenbeläge sind lebensgefährlich und dürfen nur von zugelassenen Firmen durchgeführt werden.

Zunächst wenden Sie sich an uns, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Unser geschultes Personal nimmt Ihre Anfrage auf und bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Auf Wunsch kommen wir zum Festpreis zu Ihnen und nehmen die Flächen in Augenschein. In Absprache mit Ihnen entnehmen wir eine Bodenprobe und senden diese an ein anerkanntes Labor. Für diese Probe nennen wir Ihnen Vorab ebenfalls einen Festpreis. In einigen Tagen bekommen Sie dann das Ergebnis der Bodenprobe oder der Probe von dem vermeintlich belasteten Kleber. Bestätigt sich der Verdacht und in den Baumaterialien ist Asbest enthalten, erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine fachgerechte Sanierung der asbestbelasteten Flächen.

Nein, wenn Asbestprodukte vollständig intakt und fest gebunden oder saniert sind und gemäß der Asbestrichtlinie und entsprechend den Vorschriften gekennzeichnet sind, stellt dies keinen Verstoß gegen die Vorschriften dar. Brüchige asbesthaltige Bodenplatten: Die brüchigen Stellen der Bodenplatten sollten lose abgedeckt werden. Wir als Fachfirma können Ihnen helfen die Stellen zunächst provisorisch zu sichern und anschließend instand zu setzen. Die beschädigte Fläche darf 5 % der gesamten Bodenfläche nicht überschreiten, ansonsten können diese Stellen nicht instand gesetzt werden und der gesamte Bodenbelag einschließlich des Asbestklebers muss entfernt werden.

Grundsätzlich heißt es, dass beschädigte Bodenbeläge entfernt werden müssen. Wird der Bodenbelag entfernt und enthält der Kleber, mit dem der Bodenbelag verklebt wurde, Asbest, muss dieser Kleber ebenfalls vollständig entfernt werden. Ist der gesamte Bodenbelag vollständig intakt und sind lediglich einige Bodenplatten (unter 3% der Fläche) beschädigt, können diese Platten ausgebessert werden. Anschließend kann man auf der gesamten Fläche einen neuen Boden lose verlegen. (Der Neu-Boden darf an keiner Stelle mit dem asbestbelasteten Boden verklebt werden). Bewohner der Wohnung sind vom Eigentümer immer über den Zustand und die örtlichen Gegebenheiten schriftlich zu informieren.

Das kommt ganz auf die Größe der zu sanierenden Fläche an. Wenn man von einer mittelgroßen Wohnung ausgeht, mit ca. 70-80 qm, die zu Sanierungsbeginn komplett ausgeräumt ist, dauert das Entfernen von asbestbelasteten Bodenplatten und das anschließende Abschleifen von asbestbelastetem Kleber ca. 3 Arbeitstage. Sind die zu sanierenden Flächen größer oder es sind zusätzliche vorbereitende Arbeiten auszuführen verlängert sich der Ausführungszeitraum entsprechend. Gerne besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen den genaueren Sanierungsablauf und die Dauer der Arbeiten in Ihrem Objekt.

Wurden in einer Wohnung Vinyl-Asbest-Platten verbaut, sind diese meistens durch ihre quadratische Form von 25 x 25 cm oder 30 x 30 cm zu erkennen. Bei den meisten grauen oder braun melierten Vinyl-Platten handelt es sich um wenig flexible, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht. Um diese zu verkleben dienten häufig die schwarzbraunen Bitumenkleber, welche ebenfalls Asbest enthalten können.
Da vor allem in den 1970er und 1980er Jahren derartige Platten in Wohnungen verbaut worden sind, ist sehr zu empfehlen eine Materialprüfung durchführen zu lassen, um festzustellen ob es sich um asbesthaltige Bauteile handelt. Im Falle einzelner beschädigter oder sich vom Boden ablösende Vinyl-Asbest-Platten, ist es notwendig diese durch den Vermieter instand setzten zulassen.
Stehen diesbezüglich Hinweise der Mieter oder Hauswärter im Raum, ist diesen dringend nachzugehen. Bemerkung: Da Asbestfasern mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind und nicht zwingend alle festen Vinyl-Plattenbeläge aus den 1960er und 1980er Jahren Asbest enthalten müssen, schafft ausschließlich eine spezielle Materialanalyse im Labor Gewissheit über den Asbestgehalt des verbauten Materials.

Treffen die allgemeinen Merkmale von Vinyl-Asbest-Platten zu und sind diese in einer Wohnung verbaut, so ist eine Asbestanalyse der Materialproben unumgänglich. Die Bodenprobeentnahme sollte von Fachpersonal durchgeführt werden, da das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern gesundheitsschädlich ist. Die Kosten für eine Entnahme einer Materialprobe belaufen sich je nach Entfernung zwischen 200,- und 300,- €.
Für die Untersuchung in einem Labor kommen noch einmal ca. 210,- € hinzu. Enthalten in den Laborkosten ist eine Untersuchung des Bodenbelages auf Asbest und eine Untersuchung des Klebers (aufgebracht auf einem Stück entnommenen Estrich). Untersucht werden die von uns entnommenen Materialproben in einem anerkannten Labor.

Eindeutig nein! Wenn der Verdacht auf Asbest besteht, dürfen Materialproben nur von geschultem Personal entnommen werden. Die Personen müssen einen staatlich anerkannten Lehrgang mit anschließender Prüfung besucht und bestanden haben um eine Materialprobe vor Ort zu entnehmen. Mieter, Eigentümer oder andere Personen, die nicht im Umgang mit Asbest geschult sind, dürfen keine Proben entnehmen.

Vinyl-Asbest-Plattenbeläge müssen nicht aus der Wohnung entfernt werden wenn keine Beschädigung am Plattenbelag vorliegt. Das Überdecken von intakten Vinyl-Asbest-Platten mit Bodenbelägen, wie Laminat oder andere Bodenbeläge, ist zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass eine Trennlage zwischen dem neuen Bodenbelag und den Vinyl-Asbest-Platten berücksichtigt werden sollte.
Angefordert wird eine schwimmende Lagerung. Ein Verkleben des neuen Bodenbelages, auch partiell, ist nicht zulässig. Werden Vinyl-Asbest-Platten überdeckt, sollte dies für das Wohnungsunternehmen bzw. den Eigentümer unbedingt dokumentiert werden. Wenn zu einem späterem Zeitpunkt Bau- oder Renovierungsmaßnahmen stattfinden, muss Klarheit über die asbesthaltigen Materialien in der Wohnung herrschen. Die Menge der beschädigten Bodenplatten darf aber nur sehr gering sein (unter 5% der Bodenfläche). Sind mehrere Platten beschädigt, muss der komplette Bodenbelag, einschließlich Kleber, entfernt werden. Die Wohnung ist für den Zeitraum der Sanierung nicht bewohnbar.

Tritt bei Ihnen der Fall ein, dass nur einzelne Vinyl-Asbest-Platten beschädigt sind, besteht die Möglichkeit diese durch eine Reparatur instand zu setzen. Diese Reparaturen dürfen ausschließlich Fachfirmen (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrenstoffe) ausführen. Auch wir zählen zu einer der wenigen Firmen mit dieser Qualifizierung. Ist eine Instandsetzung möglich, so wird die asbesthaltige und beschädigte Bodenplatte fachgerecht entfernt und entsorgt. Anschließend wird eine neue, asbestfreie Bodenplatte verlegt.

Besonders ab den 1960er bis Mitte der 1980er Jahre wurden Vinyl-Asbest-Platten als Bodenbeläge verbaut. Der Baustoff Asbest galt bis dahin als nicht gesundheitsschädlich und wurde ohne Bedenken verbaut. Dies wurde durch die DIN 16950 geregelt. Im Westen Deutschlands hatten in den 1970er Jahren asbesthaltige Bodenbeläge einen 20 prozentigen Marktanteil.
Seinerzeit sprachen viele Vorteile für Asbest-Vinyl-Platten, wie eine hohe Abriebfestigkeit und eine gute Reinigung durch eine beständige Dichte und homogene Oberfläche. Auch der Bitumenkleber, mit dem häufig Vinyl-Asbest-Platten verklebt wurden, enthält einen Asbestanteil als Füllstoff.

Cushion-Vinyl-Beläge gehören auch zu den asbesthaltigen Bodenbelägen. Sie unterscheiden sich von Vinyl-Asbest-Platten, indem sie als Rollenware in Bahnen verlegt sind und nicht als Einzelplatten. An sich sind die Bahnen Cushion-Vinyl-Beläge weich und nachgiebig, das Obermaterial besteht aus dichtem Vinyl und das Trägermaterial enthält Asbestfasern, welche allerdings nur schwach gebunden sind. Trotz des geringen Asbestanteils im Gegensatz zu Asbest-Vinyl-Platten muss dieser Bodenbelag von Fachpersonal geprüft und fachgerecht entfernt werden.

Es gibt zugelassene Verfahren, um Vinyl Fußboden Fliesen oder Floor Flex Platten, die asbesthaltig sind, zu entfernen. Auch asbesthaltiger Kleber unter Teppichboden sollte entfernt werden. Diese Verfahren sind von der IFA (Institut für Arbeitsschutz) als anerkannte Verfahren zugelassen und dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.

Fliesenkleber, mit dem häufig Kunststofffliesen auch so genannte Floor Flexplatten oder Vinyl Asbestplatten verklebt worden sind, sind häufig schwarz und asbestbelastet.
Um tatsächlich festzustellen, ob Asbest enthalten ist, muss dieses Material von einem Labor untersucht werden. Die Bodenprobe darf nur von Fachpersonal entnommen werden.

Ja, der schwarze meist asbesthaltige Kleber, mit dem Floor Flex Platten verklebt worden sind, wird umgangssprachlich häufig als Bitumenkleber bezeichnet.

Die Kosten für das Entfernen von asbestbelasteten Bodenbelägen und asbesthaltigem Kleber sind unterschiedlich und hängen von der Objektgröße ab. Gerne können Sie uns eine Anfrage schicken und wir senden Ihnen kostenlos ein unverbindliches Angebot.

Grundsätzlich darf man asbestbelastete Bodenbeläge nie selbst entfernen, da von diesen Bodenbelägen eine sehr hohe Gesundheitsgefährdung ausgeht. Die Entfernung darf ausschließlich von Fachfirmen, die eine entsprechende Ausbildung und Qualifizierung für die Entfernung haben, durchgeführt werden.

Während einer Asbestsanierung dürfen die Sanierungsbereiche, in denen gearbeitet wird, nicht bewohnt sein. Ein Zutritt von außen ist während dieser Zeit nicht möglich und abgesperrt. Die Sanierung selber dauert allerdings bei kleinen Flächen nur wenige Stunden.

Ein PVC Boden, der asbestbelastet ist, kann nicht abgeschliffen werden. Zur Entfernung der PVC Platten wird ein entsprechendes Verfahren, welches von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden muss, verwendet. Der darunter liegende Kleber, der ebenfalls asbestbelastet ist, muss dann durch ein anerkanntes Schleifverfahren entfernt werden.

Bei der Entfernung von asbestbelasteten Klebstoffen muss der Estrich nicht mit entfernt werden. Der asbesthaltige Kleber wird mittels einer speziellen Schleifanlage in einer dünnen Schicht abgeschliffen. Die anfallenden Asbeststoffe werden in geschlossenen Behältern gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt, sodass bei der Sanierung keine Schadstoffe freigesetzt werden.

Ob ein schwarzer Kleber tatsächlich asbestbelastet ist, muss in einem Labor geprüft werden. Wichtig ist, dass die Materialprobe auch von einem Fachmann mit entsprechenden Kenntnissen entnommen wurde. Erst nach Auswertung der Probe in einem Labor ist genau festzustellen, ob der schwarze Kleber auch asbesthaltig ist.

Der beste Weg ist sich an eine Fachfirma zu wenden. Diese schickt geschultes Fachpersonal raus, um Bodenproben zu entnehmen. Diese werden anschließend in ein anerkanntes Labor geschickt, um zu analysieren, ob diese Materialien Asbest enthalten.
Häufig werden wir von Kunden gefragt, ob man Asbestboden versiegeln kann. Asbestbelastete Bodenflächen müssen grundsätzlich entfernt werden. Asbestbelastete Kleber durften bis 2012 mit einem Zweikomponenten Epoxidharz-Haftgrund bzw. einer Zweikomponenten Epoxidharz-Beschichtung versiegelt werden. Diese Versieglung ist mittlerweile in keinem Bundesland mehr zulässig.
Alle asbestbelasteten Bodenbeläge oder Kleber müssen fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Das Verfahren zum Entfernen von Asbestkleber ist in unserem BT 17.25 Verfahren näher beschrieben.